Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen
Andy Wunderlich, Joomla Upgrade Service
Chiemseering 61, 85551 Kirchheim
(nachfolgend „Auftragnehmer")
und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Joomla-Upgrades, technische Wartung, die Bereinigung kompromittierter Websites und die laufende Betreuung von Joomla-Websites.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Einmalige Joomla-Upgrades (z. B. von Joomla 3, 4 oder 5 auf die jeweils aktuelle Version)
- Technische Vorab-Prüfung und Beratung
- Einmalige Bereinigung kompromittierter Joomla-Websites (Entfernung von Schadcode, Identifikation und Schließen des Einfallstors, Abschlussbericht)
- Laufende technische Betreuung im Rahmen von Manage Joomla Basis-Schutz, Manage Joomla Care bzw. Manage Joomla Care Pro
- Sicherheitsupdates, Backups und Monitoring
- In Manage Joomla Care und Manage Joomla Care Pro sind je Vertragsmonat 30 Minuten für kleinere Änderungen und sonstige Leistungen enthalten (z. B. Textkorrekturen, kleine Anpassungen, Rückfragen)
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung erteilt.
- Bei Online-Anfragen über die Website kommt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Unterlagen zur Verfügung (z. B. FTP-/SSH-Zugänge, Hosting-Zugangsdaten, Administrator-Zugänge).
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vor Beginn der Arbeiten ein vollständiges Backup der Website vorhanden ist, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer dies übernimmt.
- Bei der Bereinigung einer kompromittierten Website informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer über bekannte Auffälligkeiten, Abuse- oder Sperrmeldungen des Hosters sowie über bereits selbst durchgeführte Maßnahmen. Eigenmächtige Eingriffe während der laufenden Bereinigung sind zu unterlassen, da sie den Befund verfälschen können.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Preise und Zahlung
- Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Einmalige Leistungen (z. B. Joomla-Upgrades, Bereinigungen) werden nach Fertigstellung in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
- Genannte Festpreise gelten für den jeweils beschriebenen Standardfall. Ergibt die Vorab-Prüfung einen darüber hinausgehenden Aufwand, teilt der Auftragnehmer dies vor Beginn der Arbeiten mit; die Beauftragung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers.
- Laufende Betreuungsverträge (Manage Joomla Basis-Schutz, Manage Joomla Care, Manage Joomla Care Pro) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
- Im Manage Joomla Basis-Schutz sind Software-Lizenzen kostenpflichtiger Erweiterungen nicht enthalten; Support und Änderungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus werden nach Aufwand abgerechnet.
- Die in Manage Joomla Care und Manage Joomla Care Pro enthaltenen 30 Minuten je Vertragsmonat gelten für kleinere Änderungen und sonstige Leistungen. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird nicht auf Folgemonate übertragen. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach Aufwand abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 6 Laufzeit und Kündigung von Betreuungsverträgen
- Betreuungsverträge im Manage Joomla Basis-Schutz und im Manage Joomla Care werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Manage Joomla Care Pro hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Wird im Rahmen einer Bereinigung eine Nachsorge von drei Monaten gewährt, endet diese automatisch mit Ablauf des dritten Monats, sofern nicht ein Betreuungsvertrag geschlossen wird. Eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
§ 6a Bereinigung kompromittierter Websites
- Die Bereinigung umfasst die Sicherung des vorgefundenen Zustands, die Entfernung erkannten Schadcodes aus Dateien und Datenbank, die Entfernung nicht autorisierter Benutzerkonten, das Schließen des identifizierten Einfallstors, die Rotation der Zugangsdaten sowie einen schriftlichen Abschlussbericht.
- Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Bereinigung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen Erfolg im Sinne einer absoluten Garantie, dass keinerlei Schadcode verbleibt oder es zu keiner erneuten Kompromittierung kommt. Eine vollständige Sicherheit ist technisch nicht erreichbar.
- Sofern ausdrücklich eine Nachbesserung im Rahmen einer laufenden Betreuung zugesagt wird, gilt diese für eine erneute Kompromittierung über dasselbe zuvor identifizierte und geschlossene Einfallstor und nur für die Dauer des Betreuungsverhältnisses.
- Von einer solchen Zusage ausgenommen sind Fälle, in denen die erneute Kompromittierung auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers beruht, insbesondere auf der Weitergabe von Zugangsdaten, auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, auf der Verwendung raubkopierter oder nicht lizenzierter Erweiterungen, auf abgelehnten oder nicht umgesetzten Empfehlungen des Auftragnehmers sowie auf Schwachstellen der Hosting-Umgebung.
- Auch bei einer im Betreuungsvertrag enthaltenen Bereinigung im Ernstfall gelten die Einschränkungen nach Absatz 4 entsprechend. Umfasst ist die Bereinigung, wenn das Einfallstor im Bereich der vom Auftragnehmer übernommenen laufenden Betreuung lag.
- Die Wiederherstellung von Inhalten, die bereits vor Beauftragung verloren oder unwiederbringlich beschädigt waren, ist nicht Bestandteil der Bereinigung. Die Kommunikation mit Hostern, Aufsichtsbehörden und Suchmaschinenbetreibern unterstützt der Auftragnehmer durch den Abschlussbericht; die Erfüllung eigener gesetzlicher Melde- und Dokumentationspflichten, insbesondere nach Art. 33 DSGVO, bleibt Aufgabe des Auftraggebers.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefährdungslage angemessener Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- Sofern im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten Dritter verarbeitet werden, wird bei Bedarf ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 9 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber und das durchgeführte Projekt als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2026